Recunia

Hallo, wir sind Recunia.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihre Lebensversicherung wirklich gelohnt hat.

Mit uns bekommen Sie bei einer erfolgreichen Rückabwicklung mehr als nur den Rückkaufswert Ihrer Lebens- oder Rentenversi­cherung zurück – nämlich fast alle gezahlten Beiträge plus attraktiver Rendite.

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Zufriedener Kunde nach der Rückabwicklung seiner Lebensversicherung

Mehr Rendite erzielen mit Recunia

Ihr Spezialist für die Rückabwicklung von Lebensversiche­rungen

Bis zu 40% zusätzlich zum Rückkaufswert

Finden Sie heraus, was Ihnen eine Rückabwicklung bringt.

Unsere kooperierenden Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung durch Widerruf möglich ist. Diese Prüfung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Anschließend berechnen wir Ihren Anspruch und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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So funktioniert’s

Starten Sie mit wenigen Klicks die kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir begleiten Sie dabei und beantworten Ihnen Ihre Fragen.

  1. 1 Prüfung

    Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüft, ob eine Rückabwicklung Ihres Vertrags möglich ist.

  2. 2 Berechnung

    Wir kalkulieren den Auszahlungsbetrag und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

  3. 3 Abwicklung

    Kooperierende Rechtsanwälte kümmern sich für Sie um die Auseinander­setzung mit Ihrer Versicherung.

  4. 4 Auszahlung

    Sie bekommen den Auszahlungsbetrag schnellstmöglich auf Ihr Konto überwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Aufgrund einiger Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) ergab sich eine wichtige Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die Widerrufbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungen.

Es wurde entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 01. Januar 1991 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen und damit vollständig rückabgewickelt werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordentlich über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.

Die alte Regelung, dass die Widerspruchsfrist auch bei Verträgen mit unzureichender Widerspruchsbelehrung ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie endet, findet keine Anwendung mehr, da diese gegen europarechtliche Richtlinien verstößt.

Die juristische Prüfung Ihres Vertrages durch eine unserer Kooperationskanzleien und die Berechnung Ihres Rückabwicklungsanspruches gegenüber der Versicherung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

Die Recunia arbeitet mit einem erfolgsabhängigen Honorar. Das bedeutet, die Recunia erhält nur dann ein Honorar, wenn Sie uns nach positiver Prüfung mit der Rückabwicklung Ihres Vertrages beauftragen und wir für Sie einen Mehrwert erzielen können – wir Ihren Anspruch also ganz oder teilweise durchsetzen können. Unser Honorar besteht in einer prozentualen Beteiligung am tatsächlich für Sie erzielten Mehrwert. Ihr Erfolg ist also auch unser Erfolg.

Etwaige im Rahmen des Rückabwicklungsprozesses entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren werden dabei in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen, sofern eine solche besteht und eintrittspflichtig ist. Andernfalls übernehmen wir im Einzelfall alle Kosten. Nur wenn Sie mit uns vereinbaren, dass Sie ausdrücklich wünschen, etwaige Kosten selbst zu tragen, müssen Sie diese übernehmen.

Je nach Versicherungsgesellschaft und Sachlage im Einzelfall, kann eine Rückabwicklung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist deshalb nicht möglich.

In der Regel benötigen wir für die Rückabwicklung eines Vertrages weniger als drei Monate. Oftmals gelingt die Rückabwicklung bereits nach zwei Wochen. Sind zur Durchsetzung der Ansprüche jedoch aufwendige und langwierige Gerichtsprozesse erforderlich, kann eine Rückabwicklung auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, erörtern wir in einem Gespräch. Sollten Sie ein benötigtes Dokument nicht beibringen können, da es nicht (mehr) vorhanden ist, können Sie bei Ihrer Versicherung häufig eine Abschrift (Kopie) des Originaldokumentes anfordern. Ist das nicht möglich, können wir in den meisten Fällen auf Unterlagen aus Parallelfällen zurückgreifen und anhand dieser das entsprechende Dokument rekonstruieren.

Wir sind Ihr starker Partner, wenn es um die Rückabwicklung von Lebensversicherungen geht. Wir helfen Verbrauchern dabei, ihre Rechte geltend zu machen, indem wir Sie sowohl organisatorisch unterstützen als auch die komplexe Berechnung ihres Rückabwicklungsanspruchs vornehmen. Da die Höhe des Rückabwicklungsanspruchs regelmäßig über dem Rückkaufswert liegt, stellt die Rückabwicklung der Lebensversicherung häufig eine attraktive Möglichkeit dar, bei Lebensversicherungen noch mit einem Plus auszusteigen.

Vordergründig versuchen wir deshalb die Verträge für Sie rückabzuwickeln, da sich hiermit der größte Mehrwert für Sie erzielen lässt.

Ist eine Rückabwicklung des Vertrages nicht möglich, prüfen wir alternative Vertragslösungsmöglichkeiten für Sie, sodass Sie immer einen möglichst hohen Mehrwert aus Ihrem Vertrag erhalten.

Unsere Dienstleistung erbringen wir mithilfe von ausgewählten, spezialisierten Rechtsanwälten, die mit uns kooperieren. Die Recunia berechnet die Ansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften und unterstützt die Rechtsanwälte und Kunden bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Die Mitglieder unseres Teams, bestehend aus Versicherungsspeziallisten und den Rechtsanwälten unserer Kooperationskanzleien, stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Grundsätzlich ist es für den Versicherungsnehmer weitaus günstiger, dem Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung zu widersprechen als diese zu kündigen, da es im Rahmen eines Widerspruchs zu einer Rückabwicklung des geschlossenen Vertrags kommt.

Im Zuge der Rückabwicklung sind beide Vertragsparteien so zu stellen, als wäre der Vertrag niemals zustande gekommen. Deshalb sind dem Versicherungsnehmer sämtliche auf die Lebens- oder Rentenversicherung geleisteten Zahlungen (abzüglich eines Wertersatzes für genossenen Versicherungsschutz) zurückzuerstatten.

Außerdem ist vom Versicherer Nutzungsersatz zu leisten. Da der Versicherer mit Ihrem Geld gearbeitet hat und hiermit Erträge erwirtschaften konnte, ist er im Falle einer Rückabwicklung dazu verpflichtet, die Erträge (den aus Ihrem Kapital gezogenen Nutzen) an Sie herauszugeben.

Sie erhalten also zusätzlich zum regulären Rückkaufswert Ihres Vertrages sämtliche Abschluss- und Verwaltungskosten zurück, die auf Ihren Vertrag entfallen. Ferner muss Ihnen die Versicherung sämtliche, auf Ihren Vertrag entfallende Erträge vollständig auszahlen. Das schließt auch etwaige Ertragsanteile ein, die regulär bei der Versicherung verblieben wären.

Ihr Anspruch setzt sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:

  1. + Erstattungen (Die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge)
  2. + Nutzungen (mit Ihren Beiträgen erwirtschaftete Erträge)
  3. Wertersatz für faktisch genossenen Versicherungsschutz
  4. bereits erhaltene Auszahlungen/Versicherungsleistungen

  5. = Rückabwicklungsanspruch

Die Differenz zwischen dem Rückabwicklungsanspruch und dem regulären Rückkaufswert Ihres Vertrages ergibt Ihren Mehrwert.

Ihr Anspruch wird von uns nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bestimmt. Das bedeutet, dass wir Ihren Vertrag ähnlich wie die betreffenden Versicherungsgesellschaften selbst kalkulieren und die einzelnen Prämienbestandteile, wie bspw. Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten, unter Beachtung diverser konkreter Kennzahlen des jeweiligen Versicherungsunternehmens bestimmen.

Widerrufen Sie Ihre Lebensver­siche­rung mit Recunia

Viele Sparer müssen niedrige Rückkaufswerte in Kauf nehmen und sind mindestens enttäuscht von Ihrer Versicherung. Selbst nach langjähriger Laufzeit liegen diese oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Zwischen in Aussicht gestellten und tatsächlichen Ablauf­leistungen klaffen erhebliche Lücken. Wir unterstützen Kunden von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen dabei, auch im Nachhinein noch faire Renditen auf Ihr angelegtes Kapital zu erhalten.

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